Klaus Libera Softwareberatung
Klaus Libera Softwareberatung

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Klaus Libera Softwareberatung

1.          Allgemeines - Geltungsbereich

1.1.       Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.

1.2.       Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande , soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Klaus Libera Softwareberatung.

Die AGBs werden mit der Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung anerkannt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von der Klaus Libera Softwareberatung  bestätigt oder wenn mit dessen Ausführungen begonnen wird.

1.3.       Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der Klaus Libera Softwareberatung.

1.4.       Die Verkaufsbedingungen der Klaus Libera Softwareberatung gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

Die Klaus Libera Softwareberatung ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner eine wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.

 

2.          Angebot und Bestellung

2.1.       Die elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote der Klaus Libera Softwareberatung stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Er erhält in der Regel eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung, mit der jedoch noch kein Vertrag zustande kommt, auch wenn in dieser Bestätigung alle relevanten Daten aufgeführt sind. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen ab Zugang bei der Klaus Libera Softwareberatung gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Klaus Libera Softwareberatung , bei Ausführung der Lieferung oder Leistung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

Die Angebote der Klaus Libera Softwareberatung sind freibleibend. Alle Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten oder sonstige Gegenständen von den Angebotsunterlagen gelten nur annähernd - Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Die Klaus Libera Softwareberatung behält sich an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigen oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

2.2.        Die Klaus Libera Softwareberatung behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

2.3.        Die Klaus Libera Softwareberatung ist berechtigt den Vertrag ganz oder teilweise nach Absprache mit dem Vertragspartner durch Dritte ausführen zu lassen.

2.4.        Sofern die Klaus Libera Softwareberatung weder mit Leistung in Verzug, noch die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten hat, kann der Besteller nur in Einverständnis der Klaus Libera Softwareberatung vom Vertrag zurücktreten. Neukunden werden bis zum Abschluss der Bonitätsprüfung nur per Vorauskasse beliefert.

 

3.           Lieferung

3.1.        Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Alle Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

3.2.        Teillieferungen sind zulässig.

3.3.        Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird eine Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

3.4.        Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung beruht. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt.

 

4.           Preise, Gefahrübergang

4.1.        An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.

4.2.       Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers.

Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

4.3.       Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

 

5.          Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1.       Der Kunde räumt Klaus Libera Softwareberatung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird während der Vorbereitung und Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.

5.2.       Vor Durchführung von Arbeiten an seinen Geräten/Programmen ist der Kunde für die Durchführung von Sicherungen auf externen Datenträgern verantwortlich. Der Kunde wird alle für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

 

6.          Lizenz- und Urheberrechte

6.1.       Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehen Gebrauch zu verwenden.

6.2.       Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei Klaus Libera Softwareberatung. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Geschäftsgeheimnisse - auch nach Beendigung des Vertrages - sind vertraulich zu behandeln.

 

7.          Gewährleistung

7.1.       Klaus Libera Softwareberatung gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2.       Klaus Libera Softwareberatung gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Klaus Libera Softwareberatung schriftlich bestätigt wurden.

Klaus Libera Softwareberatung übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.3.        Von der Gewährleitung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:

betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß f unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden I Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhaft Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.4.        Die Gewährleitung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Installationskeys, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht werden.

7.5.        Die Gewährleistungsansprüche gegen Klaus Libera Softwareberatung beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.

Unabhängig davon gibt Klaus Libera Softwareberatung etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.6.        Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Klaus Libera Softwareberatung Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Klaus Libera Softwareberatung über. Falls Klaus Libera Softwareberatung Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.7.        Im Falle der Nachbesserung übernimmt Klaus Libera Softwareberatung die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit der Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

7.8.        Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Klaus Libera Softwareberatung berechtigt, alle Aufwendungen auf Verlangen ersetzt zu bekommen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Klaus Libera Softwareberatung berechnet.

7.9.        Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

7.10.      Bei Inanspruchnahme der Gewährleitung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien von Klaus Libera Softwareberatung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen des Produkt Herstellers zu beachten.

 

8.          Haftung

8.1.       Die Haftung der Klaus Libera Softwareberatung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Klaus Libera Softwareberatung haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

8.2.       Die Haftung der Klaus Libera Softwareberatung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Sofern Klaus Libera Softwareberatung eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschaden von Klaus Libera Softwareberatung auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die persönliche Haftung von Klaus Libera Softwareberatung-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der Klaus Libera Softwareberatung tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

8.3.       Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.

 

9.          Datenschutz

9.1.       Gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 (BGB ǀ1990 ǀ, S. 2954 ff) setzt Klaus Libera Softwareberatung den Auftraggeber davon in Kenntnis, das Klaus Libera Softwareberatung zur Durchführung des Auftrages erforderliche Daten des Auftraggebers gespeichert hat.

9.2.       Klaus Libera Softwareberatung verpflichtet sich das die Daten des Auftraggebers nicht weitergegeben werden und das Datenschutzgeheimnis über diesen Auftrag hinausgeht. Sofern Geräte zwecks Reparatur, Installation, etc. überlassen werden, werden diese von Zugriffen Unbefugter abgesichert. Die Verschwiepenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

 

10.         Zahlung / Verzug

10.1.      Soweit im Angebot oder Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.

10.2.      Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherungsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

10.3.      Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

10.4.      Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden nach Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HG8).

10.5.      Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

 

11.         Eigentumsvorbehalt

11.1.      Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

11.2.      Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers,

11.3.      Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

11.4.      Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.

 

12.         Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel

12.1.      Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

12.2.      Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so werden die übrigen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen oder Lücken sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck In rechtlicher Weise möglichst nahe kommen.

12.3.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.

12.4.      Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

 

 

Stand: 01.03.2022

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